Wozu diese Seite dient
Viele Nutzerinnen und Nutzer wollen nicht nur eine Nettozahl, sondern die dahinterliegenden Eckwerte verstehen: Welcher Freibetrag gilt 2026? Ab wann greift der Spitzensteuersatz? Welche Bemessungsgrenzen deckeln die Sozialversicherung? Diese Seite sammelt die im Rechner verwendeten Größen und ordnet sie kurz ein – als Nachschlagewerk neben dem interaktiven Tool.
Alle Angaben beziehen sich auf das Steuerjahr 2026 und den in der Anwendung hinterlegten Konstantensatz. Bei späteren Gesetzesänderungen hat die amtliche Veröffentlichung Vorrang.
Einkommensteuer 2026
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Tarif ist progressiv: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz. Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass ein existenzsichernder Betrag steuerfrei bleibt.
- Grundfreibetrag: 12.348 €
- Tarifzone 1: 12.349 € bis 17.799 €
- Tarifzone 2: 17.800 € bis 69.878 €
- 42-%-Zone: ab 69.879 € bis 277.825 €
- 45-%-Zone: ab 277.826 €
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, jedoch mit Freigrenzen
- Kirchensteuer: 8 % in BW/BY, sonst regelmäßig 9 % der Einkommensteuer
Wie Steuerklassen die monatliche Vorauszahlung steuern, erklärt der Ratgeber Steuerklassen. Für eine vollständige Jahresbetrachtung bleibt die Einkommensteuererklärung maßgeblich.
Sozialversicherung 2026
Sozialabgaben finanzieren Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Sie werden in der Regel paritätisch getragen, mit bekannten Ausnahmen (Zusatzbeitrag, Kinderlosenzuschlag, Sachsen bei der Pflege). Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt der absolute Beitrag nicht weiter.
- Rentenversicherung: 18.6 % gesamt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 9.3 %
- Arbeitslosenversicherung: 2.6 % gesamt
- GKV: 14.6 % Grundsatz plus Zusatzbeitrag, Durchschnitt 2.9 %
- JAEG: 77.400 € jährlich
- Pflegeversicherung: 3.5999999999999996 % gesamt, kinderloser Zuschlag 0.6 %
- BBG RV/ALV monatlich: 8.450 €
- BBG KV/PV monatlich: 5.812,5 €
Wichtig: Beitragssätze und Grenzwerte ändern sich regelmäßig. Diese Seite dokumentiert ausschließlich den Stand, den der Rechner für 2026 verwendet.
Minijob und Midijob
Minijob-Grenze im Modell: 603 € monatlich. Midijob-Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 €. Vertiefung: Minijob und Midijob 2026.
Was sich 2026 besonders auswirkt
- Höherer Grundfreibetrag verschiebt die Einkommensteuerlast nach hinten.
- Ein höherer durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag reduziert bei gleichen Bruttolöhnen das Netto.
- Midijobs bleiben bis 2.000 € monatlich im Übergangsbereich.
- Sachsen bleibt bei der Pflegeversicherung ein Sonderfall.
Wie sich die Bausteine in einer realen Abrechnung wiederfinden, beschreibt Lohnabrechnung verstehen.
Quellen
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