1. Eingaben werden auf Monatswerte normiert
Unabhängig davon, ob Sie ein Monats- oder Jahresgehalt eingeben, rechnet das Tool intern zunächst auf Monatswerte um. Bonuszahlungen werden auf den gewählten Zeitraum verteilt.
Dadurch bleiben die Sozialversicherungsbeiträge und die anschließende Rückrechnung auf Jahreswerte konsistent.
2. Sozialversicherung wird zuerst berechnet
Der Rechner bildet Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Berücksichtigt werden außerdem:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2025
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren
- Abweichende Aufteilung der Pflegeversicherung in Sachsen
- Automatische Erkennung von Minijob und Midijob
3. Einkommensteuer basiert auf dem 2025er Tarif
Nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung schätzt der Rechner das steuerpflichtige Einkommen und wendet darauf den Einkommensteuertarif 2025 an. Anschließend werden Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ergänzt.
Die aktuelle Version nutzt die amtlichen Tarife, bildet aber nicht den vollständigen Programmablaufplan der Lohnsteuer in allen Details ab. Der vorhandene PAP-Schalter ist daher bewusst als Beta gekennzeichnet.
4. Plausibilitäts- und Hinweislogik
Die Ausgabe enthält zusätzliche Hinweise, wenn eine Eingabe typischerweise Rückfragen auslöst. Dazu gehören JAEG-Überschreitungen, Midijob-Fälle oder der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung.
Diese Hinweise ersetzen keine Beratung, helfen aber dabei, Ergebnisse nicht isoliert zu betrachten.
Grenzen der Berechnung
- Individuelle Freibeträge und Lohnsteuermerkmale können abweichen.
- PKV-Beiträge werden nicht konkret berechnet, sondern nur als Hinweis behandelt.
- Mehrfachbeschäftigungen, Dienstwagen oder Entgeltumwandlung sind nicht vollständig modelliert.
- Die endgültige Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers hat immer Vorrang.