Minijob: geringfügige Beschäftigung
Im Minijob bleibt das monatliche Entgelt bei höchstens 603 € (Stand der in diesem Rechner hinterlegten 2026-Konstanten). Arbeitnehmer zahlen in der Regel keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge und oft keine individuelle Lohnsteuer in der Pauschalvariante – der Arbeitgeber trägt pauschale Abgaben.
- Ideal für Nebenverdienste mit planbarem Netto
- Mehrere Minijobs können zusammengerechnet die Grenze sprengen
- Optionale Rentenversicherungspflicht kann sinnvoll sein, reduziert aber das Netto
- Keine vollständige Absicherung wie in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Midijob: Übergangsbereich
Liegt das monatliche Arbeitsentgelt ab 603,01 € bis einschließlich 2.000 €, greifen reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Die Beiträge steigen mit dem Entgelt an, statt sofort den vollen Satz zu erreichen. Steuern können parallel anfallen – der Midijob ist kein steuerfreier Raum.
Unser Rechner erkennt typische Midijob-Konstellationen und wendet die 2026er Logik des Übergangsbereichs an. Details zur Methodik stehen unter Wie der Rechner arbeitet.
Worauf Sie bei der Planung achten sollten
- Einmalzahlungen und unregelmäßige Monate: Boni oder variable Stunden können Sie kurzzeitig aus dem Minijob-Fenster schieben.
- Zweitjobs: Zusammenrechnung und Steuerklasse VI verändern das Bild deutlich – siehe auch Steuerklassen-Ratgeber.
- Krankenversicherung: Status (familienversichert, studentisch, freiwillig) entscheidet mit, ob ein Midijob sich lohnt.
- Arbeitgeberpauschalen: Für Arbeitgeber sind Minijobs oft teurer als das Netto des Arbeitnehmers vermuten lässt.
Beispieldenken statt Faustformel
„Unter der Minijob-Grenze ist immer besser“ stimmt nicht pauschal. Manchmal ist ein etwas höheres Midijob-Gehalt nach Abzügen und Ansprüchen attraktiver – besonders wenn Rentenpunkte oder Absicherung zählen. Umgekehrt kann ein stabiler Minijob planbarer sein als ein schwankender Midijob mit unklaren Stunden.
Rechnen Sie beide Szenarien mit realistischen Stunden und dem korrekten Bundesland. Der Brutto-Netto-Rechner und die Musterfälle auf der Startseite helfen, Unterschiede sichtbar zu machen. Für verbindliche Zuordnungen bleibt die Meldung durch den Arbeitgeber und die Einzugsstelle maßgeblich.
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