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Die meisten Abrechnungen beginnen mit dem Bruttoentgelt (Gehalt, Lohn, ggf. Zulagen). Davon werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers abgezogen. Am Ende steht die Auszahlung – das Netto, das auf dem Konto landet. Dazwischen können Einmalzahlungen, Sachbezüge, Vorschüsse oder betriebliche Altersversorgung die Darstellung verkomplizieren.
Halten Sie sich an eine Reihenfolge: Bruttobestandteile prüfen → Steuerabzüge → SV-Abzüge → sonstige Abzüge/Zuschüsse → Auszahlungsbetrag. So finden Sie schneller die Zeile, die „nicht stimmt“.
Steuerblock: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer
- Lohnsteuer: hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und der monatlichen Bemessungsgrundlage ab. Details: Steuerklassen erklärt.
- Solidaritätszuschlag: nur oberhalb der Freigrenzen relevant; viele Durchschnittsverdiener sehen 0 €.
- Kirchensteuer: Prozent der Lohnsteuer, abhängig von Religionsmerkmal und Bundesland (8 % in BY/BW, sonst häufig 9 %).
Weicht die Lohnsteuer stark vom Online-Rechner ab, prüfen Sie zuerst Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte und ob Einmalzahlungen im Monat lagen.
Sozialversicherungsblock
Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erscheinen meist als Arbeitnehmeranteile. Der Arbeitgeberanteil steht oft separat und belastet nicht Ihr Netto, ist aber Teil der Arbeitskosten. In Sachsen ist die Aufteilung der Pflegeversicherung anders – deshalb wirkt dasselbe Brutto dort oft „teurer“ für Arbeitnehmer.
- GKV-Zusatzbeitrag ist kassenindividuell – tragen Sie den echten Satz ein
- Kinderlosenzuschlag zur Pflege ab 23 ohne Kind
- BBG-Deckel: oberhalb der Bemessungsgrenze steigen SV-Beiträge nicht weiter
- Midijob: reduzierte AN-Beiträge im Übergangsbereich – siehe Minijob & Midijob
Warum Rechner und Abrechnung differieren können
- Individuelle ELStAM-Freibeträge, die der Online-Rechner nicht kennt
- Sachbezüge, Dienstwagen, Jobticket, vermögenswirksame Leistungen
- Mehrere Beschäftigungen parallel (Klasse VI, Zusammenrechnung)
- Nachberechnungen, Korrekturmonate, Einmalzahlungen
- Private Krankenversicherung mit arbeitgeberzuschuss statt GKV-Formel
Kleine Differenzen von wenigen Euro entstehen auch durch Rundungsregeln und tageweise Austritte/Eintritte. Große, systematische Abweichungen verdienen eine Rückfrage bei der Personalabrechnung – idealerweise mit einer Gegenüberstellung der Eingaben.
Checkliste vor dem Gespräch mit HR
- Brutto laut Vertrag vs. Brutto auf der Abrechnung
- Steuerklasse und Kirchenmerkmal wie erwartet?
- Kinderfreibeträge / Kinderlosenzuschlag plausibel?
- Zusatzbeitrag der Kasse korrekt?
- Gab es im Monat Sonderzahlungen oder Unterbrechungen?
Für den Überblick der 2026er Eckwerte nutzen Sie Steuern & Sozialabgaben 2026 und den ausführlichen Leitfaden. Unser Tool ersetzt keine amtliche Abrechnung, macht Abweichungen aber leichter sichtbar.
Abrechnung gegenrechnen
Gleiche Annahmen im Brutto-Netto-Rechner 2026 durchspielen und vergleichen.