Einkommensteuer 2025
- Grundfreibetrag: 12.096 €
- Tarifzone 1: 12.097 € bis 17.443 €
- Tarifzone 2: 17.444 € bis 68.480 €
- 42-%-Zone: ab 68.481 € bis 277.825 €
- 45-%-Zone: ab 277.826 €
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, jedoch mit Freigrenzen
- Kirchensteuer: 8 % in BW/BY, sonst regelmäßig 9 % der Einkommensteuer
Sozialversicherung 2025
- Rentenversicherung: 18.6 % gesamt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 9.3 %
- Arbeitslosenversicherung: 2.6 % gesamt
- GKV: 14.6 % Grundsatz plus Zusatzbeitrag, Durchschnitt 2.5 %
- JAEG: 73.800 € jährlich
- Pflegeversicherung: 3.5999999999999996 % gesamt, kinderloser Zuschlag 0.6 %
Wichtig: Beitragssätze und Grenzwerte ändern sich regelmäßig. Diese Seite dokumentiert ausschließlich den Stand für 2025.
Was sich 2025 besonders auswirkt
- Höherer Grundfreibetrag verschiebt die Einkommensteuerlast nach hinten.
- Ein höherer durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag reduziert bei gleichen Bruttolöhnen das Netto.
- Midijobs bleiben bis 2.000 € monatlich im Übergangsbereich.
- Sachsen bleibt bei der Pflegeversicherung ein Sonderfall.
Quellen
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